Als Teil des Bundes Freikirchlichlicher Pfingstgemeinden (BFP) sind die Ansprüche zur öffentlichen Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Gottesdiensten und gottesdienstlichen Veranstaltungen durch den Gesamtvertrag (122 349 1700) des BFP mit der GEMA abgegolten.